31.1.06

Einigung über Familienförderung

Nach wochenlangem Streit hat die große Koalition eine Einigung über die künftige Familienförderung erzielt. Der von Finanzminister Peer Steinbrück gesetzte Finanzrahmen von 460 Millionen Euro jährlich wird nach Angaben von Koalition und Finanzministerium eingehalten.
Die Union konnte sich am Dienstag in einer rund 6stündigen Verhandlungsrunde der Koalitionsspitzen mit Familienministerin Ursula von der Leyen nur teilweise mit der Forderung durchsetzen, Steuervorteile bei den Kinderbetreuungskosten auch für Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil zu schaffen. Nach dem Kompromiß sollen lediglich die Betreuungsausgaben für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren für sämtliche Familien zu zwei Dritteln absetzbar sein, und zwar bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr.
Die SPD erreichte zwar, daß die Kosten vom ersten Euro an gefördert werden, mußte aber akzeptieren, daß ein Drittel der Kosten von der Förderung ausgenommen bleibt. Für Doppelverdiener-Familien und Alleinerziehende soll die Regelung auch für Kinder aller Altersgruppen bis zu 14 Jahre gelten.
Familienministerin von der Leyen sagte in Berlin, der Kompromiß trage dazu bei, daß berufstätige Eltern, Alleinverdiener-Familien und Alleinerziehende bessergestellt und Arbeitsplätze in privaten Haushalten geschaffen würden. Doppelverdiener-Paare und Alleinerziehende könnten ihre Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder zeigte sich zufrieden mit der Lösung.
Sein SPD-Kollege Peter Struck räumte ein, daß er sich weitergehende Schritte gewünscht hätte. Die SPD hatte darauf gedrungen, die Betreuungskosten vom ersten Euro an steuerlich komplett bis zur Höhe von 1.500 Euro absetzbar zu machen. Nun akzeptiere sie aber einen variablen Selbstbehalt, der bei einem Drittel der Ausgaben liege. Das Kabinett hatte ursprünglich einen Sockelbetrag von 1.000 Euro pro Jahr geplant, ab dem die Betreuungsausgaben gefördert werden sollten.
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer bedauerte, daß eine vollständige Gleichbehandlung von Doppelverdiener-Familien und Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil nicht gelungen sei. Alleinverdiener sollen die Betreuungskosten für Kleinkinder und Nachwuchs zwischen 7 und 14 Jahren über die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen absetzen können. Hier sind den Angaben zufolge bei einem Beschäftigungsverhältnis im Haushalt bis zu 2.400 Euro von der Steuerschuld abzugsfähig.
Kauder kündigte an, daß der entsprechende Gesetzentwurf am kommenden Dienstag in den Koalitionsfraktionen beraten und am darauf folgenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht werde. Er lobte den Kompromiß, da man mit ihm Verbesserungen für alle Familien sowie eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreiche.
Nach bisherigem Recht können Familien, in denen Vater und Mutter erwerbstätig sind, bis zu 1.500 Euro (berufstätige Alleinstehende 750 Euro) im Jahr von der Steuer absetzen, falls ihre Kosten über 1.548 Euro (774 Euro) liegen. Daß heißt, sie müssen 3.048 (1.524) Euro Kosten nachweisen, um 1.500 (750) Euro beim Fiskus geltend machen zu können. Die Steuersubvention gilt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
Die Grünen kritisierten den Kompromiß als komplexes Steuerprogramm, das lediglich ein Fördermodell für Steuerberater sei. Die Linkspartei bemängelte, daß Geringverdiener weiter nur unzureichend profitierten. Der Weg in eine schrittweise Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung wäre sozial gerechter, erklärte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Jörn Wunderlich.

Quelle: Reuters

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